Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – eine Rettungsgasse
bereits bei stockendem Verkehr zu bilden und offen zu halten,
bevor die Fahrzeuge dicht hintereinander stehen. Es ist also auf ausreichend Abstand zum Vordermann zu achten: